Impressum
Carte Blanche Theater GmbH – Backstage Hotel
Backstage Hotel
Prießnitzstraße 12
01099 Dresden
Telefon: + 49 (0) 351 – 888 77 77
Telefax: + 49 (0) 351 – 888 77 99
Email: info@backstage-hotel.de
Betreiber-Gesellschaft: Carte Blanche Theater GmbH
Geschäftsführerin: Deborah Zora Schwarz
Weitere gesellschaftsrechtliche Angaben:
Registergericht: AG Dresden
HRB: 22268
Steuernummer: 202 / 107 / 10435
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
des Backstage Hotel Dresden, gehörend zu Carte Blanche Theater GmbH
1. Geltung dieser Bedingungen
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung einschließlich der zukünftigen zwischen dem Besteller (im Folgenden: Gast) und des Backstage Hotel Dresden, gehörend zu Carte Blanche Theater GmbH (im Folgenden kurz: Hotel). Dies erfasst Hotelaufnahmeverträge und sämtliche anlässlich der Durchführung dieser Verträge erbrachten Leistungen in bzw. auf sämtlichen jeweils zum Hotel gehörenden Gebäude und Flächen.
1.2 Für die Reservierung und Inanspruchnahme von Konferenz-, Bankett- und weiteren Veranstaltungsräumen der Carte Blanche Theater GmbH gelten jeweils gesonderte Bestimmungen.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
2. Vertragsschluss
2.1 Angebote des Hotels sind bis zum erfolgten Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich.
2.2 Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Zimmer nach Antrag des Gastes durch Annahme des Hotels gebucht oder, falls eine Buchungsbestätigung nicht erfolgen konnte, bereitgestellt worden ist. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist.
Ist der buchende Gast nicht gleichzeitig der Nutzer, so haften der buchende Gast und der Nutzer dem Hotel als Gesamtschuldner für die Verpflichtungen aus der Buchung.
2.3 Es steht dem Hotel frei, eine Buchung schriftlich zu bestätigen. Stornierungen und vergleichbare Erklärungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.
2.4 Bei Gruppenbuchungen ist der Veranstalter verpflichtet, dem Hotel bis spätestens 3 Tage vor Ankunft eine Teilnehmerliste zukommen zu lassen.
2.5 Der Kunde ist verpflichtet, unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darauf hinzuweisen, sofern die Inanspruchnahme der Hotelleistung geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit zu gefährden.
3. Salvatorische Vertragsklausel
Sollte eine der Bestimmungen des Vertrages oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser Bedingungen im Übrigen nicht. Es gilt an ihrer Stelle jeweils die gesetzliche Regelung. In keinem Fall wird die betreffende Bestimmung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Geschäftsbedingungen des Gastes ersetzt. Entsprechendes gilt bei einer Lücke in dem jeweiligen Vertrag oder den allgemeinen Geschäftsbedingungen.
4. Zimmerbereitstellung, -übergabe, -rückgabe
4.1 Gebuchte Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben.
Eine Verpflichtung zur anderweitigen Vergabe besteht nicht.
4.2 Ein Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer bzw. Räumlichkeiten besteht nicht. Sind in der Buchungsbestätigung bestimmte Zimmer zugesagt, diese aber nicht verfügbar, so kann das Hotel gleichwertigen Ersatz im Haus zur Verfügung stellen.
Weitergehende Ansprüche des Gastes sind ausgeschlossen.
4.3 Eine Unter- oder Weitervermietung der Zimmer ist ausgeschlossen. Die Belegung der Zimmer mit mehr als der gebuchten Personenanzahl bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
4.4 Der Gast ist verpflichtet, sich bei der Anreise auszuweisen, eine entsprechende Sicherheitsleistung (gültige Kreditkarte mit Deckungsrahmen in Höhe der zu erwartenden Gesamtkosten des Aufenthalts, Depositzahlung oder Ähnliches) an der Rezeption zu hinterlegen und den behördlichen Meldeschein vollständig mit seinen persönlichen Angaben auszufüllen und zu unterschreiben.
4.5 Haustiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung mitgebracht werden.
4.6 Die Abreise muss am Abreisetag spätestens bis 11:00 Uhr erfolgen; zu diesem Zeitpunkt müssen die Zimmer geräumt sein. Die Inanspruchnahme der Zimmer nach 12:00 Uhr am Abreisetag kann das Hotel im Falle der Inanspruchnahme bis 16:00 Uhr mit dem Tagespreis (Listenpreis) und ab 16:00 Uhr mit dem vollen Übernachtungspreis berechnen. Der Gast verpflichtet sich zur Zahlung dieses zusätzlichen Entgelts.
4.7 Eine Verlängerung des Aufenthaltes über den im Hotelaufnahmevertrag vereinbarten Zeitraum hinaus ist nur nach vorheriger, rechtzeitiger Absprache möglich. Diese Absprache gilt als Vertragsverlängerung im Sinne des Hotelaufnahmevertrages. Ein Anspruch auf eine Verlängerung besteht grundsätzlich nicht.
5. Rücktritt / Kündigung des Gastes („Stornierung“)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen („No Show“)
5.1 Eine einseitige Lösung des Gastes, von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
5.2 Reservierungen sind für die Vertragspartner verbindlich. Für eine Stornierung von reservierten Zimmern und/oder Leistungen gelten die nachfolgend genannten Bedingungen. Die Zahlungsverpflichtung des Gastes beim Hotelaufnahmevertrag reduziert sich dabei nicht um die tatsächlich ersparten Aufwendungen des Hotels, sondern nach Maßgabe dieser Bedingungen.
5.3 Eine kostenfreie Stornierung ist bis 48 Stunden vor Beginn des Leistungszeitraums (geplanter Anreisetag) möglich. Im Falle einer späteren Stornierung besteht die Zahlungsverpflichtung des Gastes aus 80 % des reinen Übernachtungspreises der 1. Nacht.
5.4 Nimmt der Gast die Leistung nicht in Anspruch, ohne eine schriftliche Stornierung einzureichen, besteht die Zahlungsverpflichtung des Gastes aus 100 % des reinen Übernachtungspreises der 1. Nacht.
5.5 Das Hotel wird sich bemühen, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben. Gelingt dem Hotel eine erneute Vermietung der Zimmer für den vereinbarten Leistungszeitraum, so reduziert sich die nach Ziffern 5.4. bestehende Zahlungspflicht auf den Betrag, um den die Summe aus der fortbestehenden Zahlungsverpflichtung den Erlös aus der anderweitigen Vermietung den mit dem Gast vereinbarten Preis übersteigt. Eine Reduzierung ist maximal bis zur Höhe der ursprünglichen Zahlungsverpflichtung möglich.
6. Rücktritt / Kündigung durch das Hotel
6.1 Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls:
- Vorauszahlungen nicht bis zum vereinbarten Datum geleistet werden;
- höhere Gewalt, Streik, unverschuldete Betriebsstörungen oder andere von dem Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden. Vertragswesentlich können die Identität des Gastes, seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck seines Aufenthaltes sein;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Übernachtung / Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- eine unerlaubte Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume vorliegt.
6.2 Das Hotel setzt den Gast von der Ausübung des Kündigungsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis. In den vorgenannten Fällen der Kündigung entsteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Schadensersatz. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Hotels bleiben unberührt.
6.3 Sollte bei einem Rücktritt nach 6.1 ein Schadensersatzanspruch des Hotels gegen den Gast bestehen, so kann das Hotel den Anspruch pauschalieren. Klausel 5 Nr. 4 und 5 gelten in diesem Fall entsprechend.
7. Leistung / Preise / Zahlungen / Aufrechnung / Abtretung
7.1 Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise zu entrichten.
7.2 Die Preise bestimmen sich nach der Preisliste des Hotels, die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung Geltung hat und verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Ebenso enthalten sind lokale Abgaben („Beherbergungssteuer“), die nach dem Kommunalrecht vom Gast geschuldet sind.
7.3 Das Hotel kann bei Buchung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung des Gastes verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Schriftform vereinbart werden.
7.4 Rechnungen des Hotels sind nach Rechnungszugang ohne Abzug zahlbar.
7.5 Der Gast ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn der Gegenanspruch, auf den er sein Recht stützt, unbestritten ist oder wenn dieser Anspruch rechtskräftig festgestellt worden ist. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten. Die Abtretung von Ansprüchen und Rechten des Gastes gegen das Hotel an Dritte darf nur mit schriftlicher Zustimmung des Hotels erfolgen.
8. Haftung
8.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet das Hotel für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Gast vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Klausel 8 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird es bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, das Hotel unverzüglich auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
8.2 Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen des Hotels, auch in technischen Einrichtungen und Veranstaltungsräumen, hinterlassen werden, gelten nur dann als eingebracht, wenn sie ausdrücklich von einem berechtigten Mitarbeiter des Hotels in Obhut genommen werden. In den Zimmern gilt als eingebracht, was der aus dem Vertrag berechtigte Gast eingebracht hat. Für nicht eingebrachte Gegenstände ist eine Haftung ausgeschlossen. Für Beschädigung oder Verlust eingebrachter Gegenstände und Materialien ist die Haftung des Hotels auf 3.500 Euro beschränkt; für Geld, Wertpapier und Kostbarkeiten gilt eine Höchstgrenze von 800 Euro. Die Haftung des Hotels ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder die Behältnisse, in denen der Gast Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben. Auch für diesen Anspruch wegen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der Sache gilt Ziffer 8.7. Gegenstände, die der Gast im Hotel zurückgelassen hat, werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich, solche Gegenstände 6 Monate aufzubewahren. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände, sofern ein sichtlicher Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. In allen anderen Fällen werden diese gegen Quittierung dem Finder ausgehändigt. Eine Haftung des Hotels ist insofern ausgeschlossen.
8.3 Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Fahrzeuge haftet das Hotel nicht. Eine Überwachungspflicht des Hotels besteht nicht. Etwaige Schäden sind dem Hotel unverzüglich anzuzeigen.
8.4 Das Hotel bemüht sich, Weckaufträge mit größter Sorgfalt auszuführen. Eine Haftung des Hotels wegen der Folgen unterlassener Weckrufe ist jedoch ausgeschlossen.
8.5 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, soweit danach zwingend gehaftet wird.
8.6 Soweit gesetzlich nicht zwingend anders vorgesehen, verjähren alle Haftungsansprüche aus oder in Zusammenhang mit der Anbahnung, dem Aushandeln, dem Abschluss und der Durchführung dieses Vertrages ebenso wie sämtliche weiteren gesetzlichen, auch deliktischen Haftungsansprüche in einem Jahr ab dem Tag, an dem die Leistungserbringung nach dem Vertrag beendet wurde bzw. werden sollte.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
9.1 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
9.2 Im kaufmännischen Verkehr, wenn also der Gast Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Das gilt auch für den Fall, dass der Gast als Nichtkaufmann die Voraussetzung von § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klagerhebung dem Hotel nicht bekannt ist.
9.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10. Datenschutz
Das Hotel ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten über den Gast – auch wenn diese von Dritten stammen – in diesem Sinne zu bearbeiten und zu speichern. Weiterführende Informationen und Richtlinien unseres Hauses finden Sie dazu in der separaten Datenschutzerklärung.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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